Nur Leistungskosten auf Basis des GKV-Niveaus zählen – Eigenanteile erst ab Belastungsgrenze ansetzbar Ulm, 2. April 2014 – Beiträge der Privaten Krankenversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Das gilt sowohl für eigene Versicherungsbeiträge...
Ähnliche Artikel: